
Wussten Sie, dass …
… nur 5% der Bevölkerung in Deutschland keine Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung haben?
… bei über 50% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland zur Zeit kieferorthopädische Maßnahmen durchgeführt werden?
… seit 2002 die gesetzlichen Krankenkassen nur noch nach dem Schweregrad – unterteilt in fünf KIG-Stufen erstatten?
… bei KIG 1 und 2 die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nichts bezahlen?
… Sie dann zu 100% Selbstzahler sind?
… auch bei KIG 3-5 meist erhebliche Mehrkosten entstehen, um moderne und schonende Behandlungsmethoden einsetzen zu können?
Sobald Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung angeraten bekommt – oder selbst nur zur Beobachtung vorgestellt werden soll – bereits ab diesem Zeitpunkt können Sie keine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse mehr abschließen, da dann schon der Versicherungsfall eingetreten ist.
Privat versicherte Patienten haben nach Eintritt des Versicherungsfalles mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.
Informieren Sie sich frühzeitig, ideal ab dem 5. Lebensjahr, ob bei Ihrem Kind eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein wird.
