Wieviel kostet eine Invisalign®-Behandlung?

Was Sie über die Kosten und die Erstattung wissen sollten

Gesetzlich versicherte Patienten

Invisalign ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Daher gibt es keine Zuschüsse von Ihrer Krankenkasse, die Kosten sind somit zu 100 % von Ihnen selbst zu tragen. Sie können die Kosten einschließlich z. B. der Fahrkosten zu unserer Praxis jedoch grundsätzlich von Ihrer Steuer absetzen. Manche gesetzlich versichert Patienten haben zudem private Zusatzversicherungen abgeschlossen, die eventuell einen Teil der Behandlungskosten übernehmen.

Privat versicherte Patienten

Privat versicherte Patienten bekommen meist die Kosten einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ganz oder teilweise von ihren privaten Krankenversicherungen erstattet. Wie und in welcher Höhe hängt von Ihrem Krankenversicherungsvertrag ab.

Wir erstellen für Sie einen individuellen Kostenvoranschlag, den Sie vor der Behandlung Ihrer privaten Versicherung zukommen lassen sollten.

Preise variieren je nach individueller Dauer, Schwierigkeit und Umstände der Behandlung mit unterschiedlichen Leistungspaketen (Invisalign® Express, Invisalign® Lite, Invisalign® Comprehensive, Invisalign® Comprehensive Teen und Invisalign® First (jeweils für nur einen oder auch beide Kiefer inclusive der Fremdlaborkosten für die Invisalign® Aligner).

Sie haben folgende Möglichkeit als Privatpatient:
· Abrechnung nach Leistungserbringung über die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS).

Sie haben folgende Möglichkeiten als Selbstzahler:
· Finanzierung mit individuellen Monatsraten über einen externen Finanzdienstleister.
· Zinslose Ratenzahlung über die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS).

Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen, die Sie aus eigener Tasche zahlen, stellen außergewöhnliche Aufwendungen im Sinne des Steuerrechts dar. Wird der sog. „zumutbare Anteil“ überschritten, was bei einer Zahnkorrektur schnell passieren kann, können diese Ausgaben steuerlich grundsätzlich geltend gemacht werden.

Gerne informieren wir Sie über das Thema. Ausführliche Informationen erhalten Sie diesbezüglich von Ihrem Finanzamt, Ihrem Steuerberater oder von Lohnsteuerhilfevereinen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!