So ist es selten möglich, genaue Preise schon vor der Behandlung zu nennen.
Außerdem muss geprüft werden, in wie weit sich Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse an den Kosten beteiligt.
Hinzu kommen die Fragen, ob Sie beihilfefähig sind, einen Ergänzungstarif oder eine private Zusatzversicherung haben.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse / Beihilfe?
Gesetzlich versicherte Patienten
Vor dem 18. Lebensjahr werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse und der Beihilfe übernommen. Ausnahmen sind die KIG-Gruppen 1 und 2, in die ca. 60 % der Kinder und Jugendlichen nach dem IOTN-Index fallen. Hier müssen die Eltern die Behandlung privat bezahlen, wenn keine Zusatzversicherung hilft.
Die Kosten der Zahnkorrektur bei Erwachsenen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Beihilfe hat diese Regelung ebenfalls übernommen, wobei hier aber eine individuelle Abklärung noch möglich ist. Die privaten Zusatzversicherungen bei den Beihilfepatienten zahlen je nach Vertragslage den vereinbarten prozentualen Zuschuss, auch wenn die Beihilfe nicht zahlt.
Bei kombinierten kieferorthopädischen-kieferchirurgischen Behandlungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen und auch die Beihilfestellen die Behandlung bei Erwachsenen auch nach dem 18. Lebensjahr.
Auch wenn die Kosten für Ihre Zahnkorrektur von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, hat der Patient zunächst einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% der Behandlungskosten. Diese muss der Patient erst einmal selber vorauszahlen. Nach der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung, bekommt der Patient diesen vorausbezahlten Eigenanteil wieder von seiner Krankenkasse zurückerstattet.
Privat versicherte Patienten
Privat versicherte Patienten bekommen meist die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung ganz oder teilweise von ihren privaten Krankenversicherungen bezahlt. Wie und in welcher Höhe hängt individuell vom abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrag ab. Privatpatienten bekommen deshalb von uns einen Kostenvoranschlag, um zu erfahren, in welcher Höhe sich die Versicherung beteiligt.
Die privaten Krankenkassen machen mittlerweile meist keinen Unterschied mehr zwischen Behandlungen mit Alignerschienen und Behandlungen mit einer festen Klammer. Dies gilt auch für die meisten Zusatzversicherungen. Die Voraussetzung für alle Erstattungen ist immer die gebotene medizinische Notwendigkeit für die Behandlung. Somit werden auch nahezu unsichtbare Zahnkorrekturen z. B. mit dem Alignersystem von Invisalign® von den privaten Versicherungen bezahlt. Bei Kassenpatienten ist die Behandlungsmethode mit Alignerschienen nicht Bestandteil der Verträge und somit privat selbst zu bezahlen. Fragen Sie uns!
Mehrkosten für bessere Materialien, wie High Tech Brackets und superelastische Bögen zahlen in der Regel alle Patienten selber. Prophylaktische Maßnahmen, wie z.B. mehrmalige Säuberungen von Zahnstein und Bracketumfeldversiegelungen werden von den privaten Versicherungen übernommen. Der gesetzlich versicherte Patient muss hierfür selber aufkommen, wenn er diese Leistungen wünscht. Dieses gilt auch für funktionsdiagnostische Maßnahmen, die in vielen Fällen vor und während der Behandlung notwendig werden.
Sie erhalten zum Quartalsende eine detaillierte Rechnung der erbrachten Leistungen durch unsere Verrechnungsstelle, die Sie dann begleichen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Finanzierung mit Monatsraten zu vereinbaren.
Wir bieten Ihnen individuelle Finanzierungskonzepte mit zinsfreien monatlichen Raten im Monat an. Fragen Sie uns!
Mit einer Zahnbehandlung Steuern sparen? Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen und auch der Eigenanteil beim Zahnersatz sind außergewöhnliche Aufwendungen im Sinne des Steuerrechts. Wird der sog. „zumutbare Anteil“ überschritten, was bei einer Zahnkorrektur schnell passieren kann, können diese Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bitten Sie daher Ihr Finanzamt, Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein um Beratung.